Hauptnavigation:

Unternavigation:

Ausgabe:

Steuernews für Frühling 2022

Wie Sie als angestellter Arzt mit der Arbeitnehmerveranlagung 2021 Geld vom Finanzamt zurückholen

Durch die Steuerreform wurde die Arbeitnehmerveranlagung für 2021 noch attraktiver ...mehr

Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sind für den Arbeitnehmer steuerfrei?

Richtlinien beschreiben die Möglichkeiten von steuerfreier Gesundheitsvorsorge ...mehr

Betriebliche Einkünfte: Was bringt das neue Arbeitsplatzpauschale?

Kosten des Arbeitsplatzes zu Hause pauschal von der Steuer absetzen ...mehr

Kulturlinks – Frühling 2022

Kulturveranstaltungen - Frühling 2022 ...mehr

Betriebliche Einkünfte: Was bringt das neue Arbeitsplatzpauschale?

Illustration

Ab 2022 kann ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Das Arbeitsplatzpauschale steht nur zu, wenn zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht. Die Berücksichtigung von Aufwendungen entsprechend den bestehenden steuerlichen Regelungen für ein Arbeitszimmer schließt das Arbeitsplatzpauschale aus. Bei mehreren Betrieben steht das Arbeitsplatzpauschale nur einmal zu. Das Arbeitsplatzpauschale beträgt pro Jahr:

  • € 1.200,00, wenn im Kalenderjahr keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit (aktives Dienstverhältnis oder betriebliche Tätigkeit) von mehr als € 11.000,00 erzielt werden, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht. Damit sind sämtliche Aufwendungen, die aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung entstehen, berücksichtigt.
  • € 300,00, wenn im Kalenderjahr andere Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit von mehr als € 11.000,00 erzielt werden, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht. Neben diesem Arbeitsplatzpauschale sind nur Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt € 300,00 pro Jahr abzugsfähig. Stehen derartige Ausgaben auch mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Zusammenhang, sind sie zur Gänze entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Moon Safari - stock.adobe.com

Author:

design by atikon.com

Mobile Version

Logo Thöni Consult, Anichstraße 19, 6020 Innsbruck, Österreich, Work Tel: Work+43 5125 8939 4, Fax: Fax+43 5125 8939 44,
Logo von Atikon Atikon EDV und Marketing GmbH Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Datenschutz