Hauptnavigation:

Unternavigation:

Verluste bei Vermietung

Treten bei Ihrer Vermietung vorübergehend Verluste auf, so können Sie diese Verluste im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften (z. B. aus Ihrem Betrieb oder Ihrem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit) verrechnen und sparen damit Einkommensteuer. Sollten Sie neben den Vermietungseinkünften keine positiven Einkünfte haben, so sind Ihre Verluste aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verloren, da sie nicht in das Folgejahr vortragsfähig sind. Aber Achtung: Bei dauernden Verlusten prüft die Finanz, ob Sie mit Ihrer Vermietung überhaupt Einkünfte erzielen wollen oder, ob es sich um eine sogenannte „Liebhaberei“ handelt. Dies ist dann mit Rentabilitäts- bzw. Prognoserechnungen zu widerlegen. Werden Ihre negativen Einkünfte aus Vermietung als Liebhaberei eingestuft, so können Sie die angefallenen Verluste nicht mehr mit positiven Einkünften verrechnen.

Verluste bei Vermietung

Author:

design by atikon.com

Mobile Version

Logo Thöni Consult, Anichstraße 19, 6020 Innsbruck, Österreich, Work Tel: Work+43 5125 8939 4, Fax: Fax+43 5125 8939 44,
Logo von Atikon Atikon EDV und Marketing GmbH Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Datenschutz