Hauptnavigation:

Unternavigation:

Subventionen

Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen, daher sind sie nicht steuerpflichtig. Die damit geförderten Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Herstellungskosten sind aber um diese Subvention zu kürzen, bevor sie als Werbungskosten abgezogen werden. Ein etwa übersteigender Subventionsbetrag ist allerdings steuerpflichtig.

Subventionen

Author:

design by atikon.com

Mobile Version

Logo Thöni Consult, Anichstraße 19, 6020 Innsbruck, Österreich, Work Tel: Work+43 5125 8939 4, Fax: Fax+43 5125 8939 44,
Logo von Atikon Atikon EDV und Marketing GmbH Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Datenschutz