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Steuernews für November 2023

TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr einzubringen. ...mehr

Energiekostenzuschuss II für Unternehmen: Entwurf der Richtlinie veröffentlicht

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie. ...mehr

Steuertipps zum Jahresende

Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen? ...mehr

Welche Änderungen bringt das Progressionsabgeltungsgesetz 2024?

Neben dem Einkommensteuertarif wurden unterschiedliche steuerliche Bestimmungen angepasst. ...mehr

Wie ist der ORF-Beitrag für Unternehmen ab 2024 geregelt?

Das ORF-Beitrags-Gesetz regelt unter anderem Beitragshöhe und Meldepflichten. ...mehr

Was bewirkt die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif für 2024?

Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024. ...mehr

Was ist die Stakeholder-Krise eines Unternehmens?

Wo beginnt eine Unternehmenskrise? ...mehr

Welche Änderungen bringt das Progressionsabgeltungsgesetz 2024?

Geldscheine

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024) soll das Einkommensteuergesetz geändert werden. Neben der Anpassung der Tarifstufen und bestimmter Absetzbeträge an die Inflation (siehe dazu gesonderter Artikel) sind auch weitere Änderungen vorgesehen:

Verlängerung der steuerlichen Regelungen zum Homeoffice

Ist man als Arbeitnehmer im Homeoffice tätig, so können ein Homeoffice-Pauschale und auch begrenzt Kosten für die Anschaffung ergonomischen Mobiliars steuerlich geltend gemacht werden. Diese bis dato bis Ende 2023 befristeten steuerlichen Regelungen sollen unbefristet verlängert werden.

Begünstigte Überstunden

Die steuerfreien Beträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sollen auf € 400,00 (bisher € 360,00) erhöht werden. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 sollen befristet für die ersten 18 Überstundenzuschläge im Monat bis zu € 200,00 steuerfrei ausbezahlt werden können. Ab 2026 soll der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten zehn Überstunden im Monat € 120,00 (bisher € 86,00) betragen.

Kindermehrbetrag

Der Kindermehrbetrag soll von € 550,00 auf € 700,00 erhöht werden. Auch Wochengeld soll im Zusammenhang mit dem Kindermehrbetrag nicht anspruchsschädlich sein.

Zuschüsse des Arbeitgebers für Kinderbetreuung

Die Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern sollen bis höchstens € 2.000,00 pro Kind und Kalenderjahr von der Lohnsteuer befreit sein (bisher € 1.000,00). Bei den Voraussetzungen wurde nun ergänzt, dass die nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung auch vom Arbeitgeber ganz oder teilweise ersetzt werden können. Zudem wurde die Altersgrenze für die betroffenen Kinder von 10 auf 14 Jahre erhöht.

Weiters soll nun in einer eigenen Bestimmung normiert werden, dass auch der geldwerte Vorteil aus der Benützung einer arbeitgebereigenen elementaren Bildungseinrichtung, die durch alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sowie durch betriebsfremde Personen genutzt werden kann, von der Einkommensteuer befreit ist.

Gewinnfreibetrag

Auch die Betragsgrenze für den Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages soll angepasst werden. Dieser soll ab 2024 für die ersten € 33.000,00 (bisher € 30.000,00) des Gewinns 15 % (maximal also € 4.950,00, statt bisher € 4.500,00) betragen.

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 lag bei Drucklegung dieses Artikels als Regierungsvorlage vor. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: RomanR - stock.adobe.com

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