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Steuernews für August 2024

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Telearbeit statt Homeoffice. ...mehr

Können Unternehmer Vorsteuern auch pauschal ermitteln?

Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich. ...mehr

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast. ...mehr

Vorsteuern in einem anderen EU-Land: Wie erfolgt die Erstattung?

Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden. ...mehr

Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?

Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern. ...mehr

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick. ...mehr

Tipps für das nächste Event Ihres Unternehmens

Kunden gewinnen und binden mit Veranstaltungen. ...mehr

Investitionen: Wie kann man Steuern sparen?

Sparschwein auf Geldscheinen

Das Steuerrecht bietet unterschiedliche Anreize zur Förderung von Investitionen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige (Auswahl) wichtige Investitionsbegünstigungen.

Gewinnfreibetrag (GFB)

Investitionen in bestimmte neue Wirtschaftsgüter ermöglichen es Unternehmerinnen bzw. Unternehmern (natürliche Personen) auch jenen Teil des Gewinnfreibetrages zu nutzen, der von Investitionen abhängt. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann bis zu 13 % jenes Gewinnanteils betragen, der € 33.000,00 übersteigt.

Investitionsfreibetrag (IFB)

Der IFB ist eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen, die in bestimmte neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investieren. Mit dem IFB können Unternehmen (auch Kapitalgesellschaften) einen Freibetrag von 10 % der Anschaffungskosten geltend machen. Für Investitionen in umweltfreundliche Technologien beträgt der Freibetrag 15 %. Vom IFB und auch vom GFB sind eine Reihe von Wirtschaftsgütern ausgeschlossen. So ist der IFB auch ausgeschlossen für Wirtschaftsgüter, die zur Deckung des GFB herangezogen werden.

Forschungsprämie

Die Forschungsprämie ist für Unternehmen gedacht, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Sie wird unabhängig davon gewährt, ob das Unternehmen Gewinne erzielt oder nicht. Unternehmen können 14 % ihrer F&E-Aufwendungen als Prämie beantragen, die direkt vom Finanzamt ausgezahlt wird.

Weitere Investitionsbegünstigungen

Hierunter fällt unter anderem auch der 0 % Umsatzsteuersatz für die Lieferung von bestimmten Photovoltaikanlagen in 2024/25, die Nutzung der degressiven Abschreibung sowie aktuell auch steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Baukonjunktur.

Individuelle Beratung

Für jede der oben genannten Investitionsbegünstigungen sind eine Reihe von Voraussetzungen und Regelungen zu beachten. Die Inanspruchnahme ist unter anderem von Rechtsform und Gewinnsituation abhängig. Dies gilt es im Zuge einer individuellen Beratung abzuklären.

Stand: 29. Juli 2024

Bild: Richard Villalon - Adobe Stock.com

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