Umsatzsteuer-Kleinunternehmer-regelung
Wenn Ihr Jahresumsatz den Betrag von € 55.000,00 (Bruttogrenze ab 2025, 2024 € 35.000,00 Nettogrenze) nicht übersteigt, sind Sie mit Ihren Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit, können allerdings auch keine Vorsteuer absetzen.