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Wahl der Rechtsform

An Rechtsformen stehen bei der Ordinations- oder Apparategemeinschaft im Wesentlichen folgende zur Wahl:

Miteigentumsgemeinschaften, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), offene Gesellschaft (OG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG).

Für eine in der Praxis vorkommende GesBR, OG oder KG muss lediglich eine vereinfachte Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden.

Ärzte GmbHs müssen jedenfalls den Gewinn mittels doppelter Buchführung (Bilanz) ermitteln.

Die Wahl der Rechtsform wird nicht nur von steuerrechtlichen, sondern vielmehr von gesellschafts- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten getragen.

Für eine Gruppenpraxis gem. Ärztegesetz steht die Rechtsform einer OG oder einer GmbH zur Verfügung. Der Behandlungsvertrag wird mit der Gruppenpraxis geschlossen.